Im Streit um die verhaltensbasierten Tarife der Marke Vitality, die der Versicherer Generali vertreibt, muss die Gesellschaft einen Rückschlag hinnehmen. Das Landgericht München I ist der Klage des Bundes der Versicherten gefolgt und hat zwei Klauseln in einem Berufsunfähigkeits-Tarif der Generali-Tochter Dialog Lebensversicherung für unwirksam erklärt. Diese seien für den Verbraucher unmöglich zu verstehen und müssen geändert werden. Die Generali will Berufung einlegen.