Der Bund der Versicherten (BdV) hat bei seiner Klage gegen den Vitality-Tarif der Generali-Tochter Dialog Lebensversicherung Zuspruch vom Oberlandesgericht (OLG) München erhalten. Der Verbraucherschutzverein hatte den Versicherer wegen undurchsichtiger Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung „SB-professional Vitality“ verklagt. Nachdem eine Abmahnung in der Vergangenheit erfolglos geblieben war, hatte der BdV bereits im Juni 2020 Klage erhoben und in erster Instanz gewonnen.
Der umstrittene Tarif wird in Kombination mit dem Vitality-Gesundheitsprogramm der Generali abgeschlossen. Dabei erhalten Versicherte einen Nachlass auf ihre Versicherungsprämie, wenn sie sich gesundheitsbewusst verhalten. Unter anderem können sie durch Fitnessstudio-Besuche Punkte sammeln und somit erhöht sich […]